|
Einen Datenschutzbeauftragten benötigt jedes Unternehmen !
Die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist in § 4f BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) geregelt. Unterbleibt die Bestellung, kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 300.000,-- € geahndet werden.
Sie benötigen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, wenn einer der folgenden Punkte in Ihrem Unternehmen gegeben ist:
|
 |
|
|
|
Erfüllen Sie keinen der Punkte so ist der Inhaber selbst für die Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien verantwortlich, auch hierbei können wir Ihnen behilflich sein.
Die Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten sind sehr umfangreich. Sie umfassen rechtliche, technische, organisatorische, pädagogische, didaktische sowie kommunikative Fähigkeiten.
AVK stellt Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten zur Seite, der alle gesetzlichen Forderungen für Sie umsetzen kann.
Die Einführung eines Datenschutzmanagements zeigt Ihrem Kunden ganz klar, daß Ihnen Ihre Kunden wichtig sind und Sie mit deren Daten gesetzeskonform umgehen.
Wärend der Einführung des Managementsystems können wir Ihnen auf Wunsch auch weiterführende Prozessoptimierung sowie Mitarbeiterschulungen anbieten.
Rufen Sie uns an, damit wir ein für Sie völlig unverbindliches Beratungsgespräch führen können. Danach sind wir in der Lage Ihnen ein detailliertes Angebot für unsere Leistungen zu erstellen. Wir organisieren Ihren Datenschutz.
Sie erreichen unseren Datenschutzberater und Datenschutzbeauftragten, Herrn Michael Bätzler (TÜV Datenschutz Auditor, externer Datenschutzbeauftragter IHK)
unter Telefon: 0721/82803-0.
- Ihr externer Datenschutzbeauftragter in Karlsruhe, Baden-Württemberg und auch Bundesweit -
|
|